§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der Hundeschule "Winnies Hundeschule", Inhaberin Winnie Albers (nachfolgend „Hundeschule“) und dem/der jeweiligen Vertragspartner:in (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundeschule "Winnies Hundeschule" in ihrer jeweils gültigen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, 
auch wenn die Hundeschule "Winnies Hundeschule" ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der Hundeschule "Winnies Hundeschule" schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Anmeldung zu einem Angebot; Vertragsschluss

(1) Alle Vereinbarungen über die Erbringung von Trainingsleistungen erfolgen auf Grundlage eines Dienstvertrages im Sinne des § 611 BGB. Folglich ist kein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule geschuldet. Soll ein bestimmbarer Erfolg erzielt werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren und in den Vertragsschluss schriftlich mit einzubeziehen.

Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an Kursen oder Leistungen der Hundeschule "Winnies Hundeschule" kommt ausschließlich durch den Abschluss eines schriftlichen Vertrages vor Ort zustande. Eine bloße telefonische Terminabsprache oder mündliche Zusage begründet keine vertragliche Leistungspflicht der Hundeschule oder des Kunden.

(2) Die Aufnahme des Hundes in eine Trainingsgruppe obliegt der Hundeschule. In den Aufnahmevoraussetzungen wird die Kompatibilität des zu trainierenden Hundes mit dem Rest der Gruppe berücksichtigt, um für alle Beteiligte die best mögliche Betreuung zu gewährleisten. Die Hundeschule ist dazu berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, die Zusammenstellung der Gruppe neu zu bestimmen.

§ 3 Leistungen der Hundeschule

Der Umfang der von der Hundeschule zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Angebots (Trainings- oder Kursstunde). Die Kurse sowie deren Leistungsumfang können Sie unter folgender Webadresse einsehen:
https://www.winnies-hundeschule.de/leistungen/

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website 
www.winnies-hundeschule.de
angegebenen Preise für die entsprechenden Leistungen. Das Entgelt für die Leistungen der Hundeschule ist spätestens unmittelbar nach der ersten Unterrichtseinheit in bar zu entrichten oder – alternativ – vor Beginn der Leistungserbringung per Überweisung auf das angegebene Konto zu zahlen.

(2) „Für Anfahrten außerhalb von Nottensdorf berechnen wir eine Fahrtkostenpauschale von 0,42 €/km. Die Fahrtkosten werden auf Basis der Entfernung zwischen dem Standort der Hundeschule und dem Einsatzort (Hin- und Rückweg) berechnet.

(3) Die Zahlungspflicht für die Teilnahmegebühr besteht unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme am vereinbarten Kurs- oder Trainingstermin. Verspätungen oder Nichterscheinen des Kunden berechtigen nicht zur Minderung des Entgelts oder zur Nachholung des Termins.

Rückerstattungen sind ausgeschlossen. Eine kostenfreie Stornierung ist ausschließlich bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Mit Vertragsschluss verpflichtet sich der Kunde sicherzustellen, dass sowohl Hund als auch Halter sämtliche gesetzlichen Anforderungen zur Haltung von Hunden erfüllen. Hierzu zählen insbesondere:

⁃ die ordnungsgemäße Kennzeichnung und Registrierung des Hundes gem. § 4 NHundG
⁃ der Nachweis einer bestehenden Tierhalterhaftpflichtversicherung gem. § 5 NHundG
⁃ ein Sachkundenachweis gem. § 3 NHundG, sofern der praktische Teil nicht im Rahmen der Hundeschule absolviert wird,
⁃ gegebenenfalls erforderliche besondere Nachweise für als gefährlich eingestufte Hunde (sogenannte Listenhunde), gem. § 7, 8, 14 NHundG
⁃ die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung des Halters i.S.d. § 12 NHundG

Weiter wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) hingewiesen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet die Hundeschule vor Vertragsschluss über etwaige Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten des zu trainierenden Hundes umfassend zu informieren.

Im Falle akuter Krankheiten, insbesondere ansteckender Natur, ist die Hundeschule berechtigt den erkrankten Hund zeitweise vom Kurs auszuschließen.

(3) Ein gültiger Impfausweis sowie der Nachweis über eine bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung sind spätestens zum ersten Trainingstermin unaufgefordert vorzulegen. Ohne Vorlage dieser Unterlagen kann der Hund von der Teilnahme am Training ausgeschlossen werden.

§ 6 Haftung

(1) Die Hundeschule haftet bei deliktischen und vertraglichen Pflichtverletzungen ausschließlich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind hier Schäden, die einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zugrunde liegen. Sofern sich die Hundeschule zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter (z. B. Erfüllungsgehilfen) bedient, gilt der vorgenannte Haftungsausschluss entsprechend auch für deren Verhalten bei einfach fahrlässiger Pflichtverletzung.

(1) Die Hundeschule haftet bei deliktischen und vertraglichen Pflichtverletzungen ausschließlich im

Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind hier Schäden, die einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zugrunde liegen. Sofern sich die Hundeschule zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter (z. B. Erfüllungsgehilfen) bedient, gilt der vorgenannte Haftungsausschluss entsprechend auch für deren Verhalten bei einfach fahrlässiger Pflichtverletzung.

(4) Das Ableinen des Hundes oder das Abnehmen eines Maulkorbs erfolgt – auch auf ausdrückliche Aufforderung der Hundeschule – ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde hat in jedem Fall selbst zu beurteilen, ob eine Ausführung einer Anweisung ein Risiko für Mensch oder Tier darstellen kann. Die Aufsichtspflicht und die Tierhalterverantwortung verbleiben
uneingeschränkt beim Kunden. Die Hundeschule haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung

§ 7 Rechte an Fotos und Aufnahmen während eines Trainings

(1) Während des Trainings, bei Kursen oder Veranstaltungen der Hundeschule können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden. 
Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen der Kunde und/oder 
sein Tier erkennbar sind, erfolgt nur nach vorheriger, gesonderter und schriftlicher Einwilligung des Kunden. Diese Einwilligung kann die Verwendung für folgende Zwecke umfassen:

⁃ Darstellung und Bewerbung der Hundeschule auf der Website,
⁃ Social-Media-Kanäle (z. B. Facebook, Instagram),
⁃ Printmaterialien (z. B. Flyer, Plakate),
⁃ interne Dokumentation und Schulungszwecke.

(2) Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (§ 7 DSGVO)

(3) Eine Vergütung für die Nutzung der Aufnahmen wird nicht geschuldet.

§ 9 Datenschutzbestimmungen

Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.winnies-hundeschule.de/datenschutzerklärung/.

Nottensdorf, September 2025

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